Hier finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Hinweise zur Folierung.

1. Vertragsgegenstand Die auf Grundlage der hier vorliegenden AGBs abgeschlossenen Verträge betreffen die Anbringung von Spezialfolien an Fahrzeugen der Kunden. Nach Absprache können die Folien auch auf anderen Flächen/Gegenständen/Gebäuden angebracht werden. Die AGBs finden dann ebenfalls, soweit zutreffend, Anwendung. 


2. Angebote Von uns erteilte Angebote sind stets freibleibend, es sei denn, sie werden ausdrücklich als bindend bezeichnet. 


3. Preise Es gelten die bei Auftragsabschluss vereinbarten Preise. 


4. Verbringungskosten für das Fahrzeug an einen anderen Ort sind in den Endpreisen nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Andernfalls ist das Fahrzeug nach Fertigstellung in unserem Betrieb abzuholen. 


5. Zeitlicher Rahmen der Folierung Der zeitliche Rahmen der Folierung ist mit uns im Einzelfall abzuklären. Je nach Beschaffenheit und nötiger Vorarbeit am Fahrzeug, dauern die Arbeiten bei uns in etwa zwischen zwei und fünf Tagen. Andere Absprachen sind möglich und werden schriftlich festgehalten. 


6. Ort der Leistung Der Kunde hat das Fahrzeug gewaschen zum vereinbarten Zeitpunkt in unserem Standort abzugeben. Nach Beendigung der Arbeiten ist das Fahrzeug vom Kunden dort wieder abzuholen. Eine Abholung oder Verbringung des Fahrzeugs an einen anderen Ort ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Hierfür wird dann im Einzelfall ein gesondertes Entgelt mit dem Kunden vereinbart. Montagearbeiten vor Ort sind nur nach vorheriger Prüfung der dortigen Gegebenheiten möglich. In diesem Fall garantiert der Kunde einen staubfreien, beheizten Arbeitsplatz mit gutem Licht und Stromanschluss. Dieses muss der Kunde auch für 24h nach der Folierung sicherstellen. 


7. Vorbereitung der Flächen durch den Kunden Basis einer hochwertigen Folierung ist die Bereitstellung eines grundgereinigten Fahrzeugs, in Waschstraßen ist die einfachste Wäsche durchzuführen (keine Polituren/ Wachse). Auf das Aufbringen von Polituren und Wachsen auf den Lack muss vor der Verklebung verzichtet werden. Der Lack muss vor der Verklebung vollständig von Wachsen befreit sein. Fahrzeuge mit Keramikversiegelungen sind von einer Folierung ausgeschlossen. Grobe und hartnäckige Verunreinigungen wie Teerflecken, Insektenrückstände und Klebereste (insbesondere bei Verlegung von Sonnenschutzfolien oder Rückstände von alten Folien etc.) sind vom Kunden zu entfernen. Führen wir diese Zusatzarbeiten durch, berechnen wir hierfür einen Pauschalbetrag von 85 €/Std zzgl. Mwst.. 


8. Haltbarkeit der Folierung / Untergründe Die Haltbarkeit der Folie ist abhängig von der Beschaffenheit des Untergrundes auf sie verklebt wird. Auf sauberen, wachs- und politurfreien Flächen hält die Folie üblicherweise zwischen 5 und 10 Jahren (je nach Folienart). Eine Gewähr für eine bestimmte Mindesthaltbarkeit kann nicht übernommen werden, da die Haltbarkeit von der Vorarbeit des Kunden abhängt. Eine verkürzte Haltbarkeit kommt auch bei über lackierten Kunststoffteilen häufig vor. Nicht lackierte Kunststoffteile mit Silikonanteil können nicht verklebt werden. Lackkorrekturen nach Unfällen oder anderen Einflüssen stellen im Regelfall bei der Verklebung kein Hindernis dar, sofern sie durch einen Fachbetrieb durchgeführt wurden. Es wird kein Rost, Silikon oder Gummi beklebt! Wir folieren ausschließlich glatte Flächen. Auf strukturiertem Kunststoff ist eine Folierung nicht möglich. 


9. Schäden durch die Folierung Bei einer Folierung ist es leider nicht immer vermeidbar, dass die Folie nach Anbringung auf dem Lack geschnitten werden muss (Lackschutz, Voll- und Teilfolierungen). Unser Personal ist für diesem Prozess geschult. In Einzelfällen können durch das Schneiden oberflächliche Kratzer im Lack entstehen. Diese sind in der Regel durch Polieren zu beseitigen. Ist dies nicht der Fall kommt Koch Folientechnik e.K. für die Beseitigung des Schadens auf. Bei der Repositionierung der Folie können Schäden am Lack auftreten (Abziehen von Lacksplittern o. ä.). Dies ist in fast allen Fällen auf Fehler am Lack zurückzuführen, z.B. unsachgemäße Ausbesserungen oder nachlackierte Stellen (Lackierungen die nicht den Gitterschnittwert GT0 nach DIN EN ISO 2409 erfüllen. Im Falle einer Scheiben Folierung kann es vorkommen, dass sich bei Entfernung der Folien einzelne Drähte der Scheibenheizung ganz oder teilweise ablösen. Eine Haftung für die vorgenannten Schäden kann nicht übernommen werden, da diese unvermeidbar sind. 


10. Folien mit Struktur Folien mit einer Struktur in ihrer Beschaffenheit (z.B. Carbonstruktur) können optische Unterschiede aufweisen, die gerade bei großflächigen Verklebungen sichtbar sein können. Solche Unterschiede sind produktionsbedingt und stellen keine Mängel dar. 


11. Schäden an Kunststoffteilen/Typenbezeichnungen Die Entfernung verschiedener Teile kann Zusatzkosten verursachen. Zier- und Gummileisten, die mit Kunststoffklipsen angebracht sind und vor der Verklebung entfernt werden, können abbrechen und müssen beim Hersteller angefordert werden. Der Ersatz dieser Kleinteile ist als völlig normal anzusehen und dient einem hochwertigeren Ergebnis. Die Kosten für diese Teile trägt der Auftraggeber. 


12. Falten und Überlappungen bei der Folierung Von der Optik ist die Folierung eines Fahrzeugs kaum von einer Lackierung zu unterscheiden. Sie ist aber einer Lackierung nicht gleichzusetzen. Folien sind in ihren Eigenschaften anders als Lacke. Evtl. auftretende Faltenbildungen, die bei extremen Rundungen von Teilen entstehen können, werden so eingearbeitet, dass sie nicht sofort ins Auge fallen. Sie sind aber meist unvermeidbar und stellen keine Mängel dar. Beklebungen von Flächen, die die Folienbreiten übersteigen, können eine Überlappung an unproblematischen Stellen erforderlich machen. 


13. Staub/Luftbläschen Weiter ist es unvermeidlich, dass sich bei der Verarbeitung zwischen Folie und Lack kleine Staubpartikel befinden können. Durch die Struktur der Folie verschwinden diese innerhalb von zwei Wochen nach der Verklebung. Sie lösen sich in der Beschaffenheit der Folie fast gänzlich auf. Gleiches Verhalten tritt bei eventuellen entstehenden Luftbläschen auf, die bei der Verarbeitung normal sind. Bei Nassverklebung entstehende “Wasserblasen” verschwinden nach ca. vier Wochen vollständig. Scheibentönungen sind nicht vollständig fett- und staubfrei zu realisieren. Wir weisen darauf hin, dass bei genauer Betrachtung aus nächster Nähe Staubpartikel erkennbar sein können. Dies ist nicht zu vermeiden und stellt keinen Mangel dar. Auch bei Fahrzeug Beklebungen (Voll – oder Teilverklebungen) sind Staubeinschlüsse zwischen Folie und Untergrund möglich und kein Grund zur Reklamation. 


14. Problematische Stellen / Einleger / Sichtbare Flächen / Zusatzkosten durch erforderliche Montage – Demontage arbeiten Durch den Einbau von sicherheitstechnischen Elementen, wie Seitenairbag und anderen elektronisch verarbeiteten Geräten im Fahrzeug ist eine Demontage zur Verklebung der Folie teilweise schwierig. In diesem Fall erfordert es das Hinzuziehen von Fachpersonal einer Werkstatt. Für die Demontage und die anschließende Montage dieser Teile ist der Kunde verantwortlich, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Sollten diese Arbeiten vom Kunden nicht gewünscht werden, sind gewisse Einschränkungen zu akzeptieren. Die Folie kann in diesem Fall nicht in einem Stück verarbeitet werden, sondern wird mit sog. Einlegern überlappend verklebt. Die Folienschnitte werden an nicht markanten Stellen durchgeführt. In starken Vertiefungen, hauptsächlich bei Frontschürzen, lässt es sich oft nicht vermeiden mit Einlegern zu arbeiten um eine Überdehnung der Folie zu verhindern, und einem Ablösen der Folie entgegenzuwirken. Foliert werden alle lackierten Flächen, die im normalen Sichtbereich liegen ( Augenhöhe im Stand, sowie in der Hocke vor dem Fahrzeug ) In Bereichen, in denen die Dehnung der Folie erforderlich ist, kann es zu Dehnungsstreifen (Digitaldruck) oder ähnlichen Oberflächenveränderungen (Strukturfolien) kommen. Dies ist aufgrund der Folienbeschaffenheit nicht anders möglich und kein Reklamationsgrund. 


15. Beschriftungen Der Kunde bekommt von uns ein Korrekturabzug mit allen nötigen Informationen zum Fahrzeug. Dieser beinhaltet unter anderem das Layout, die Fahrzeugdaten und Farben. Diese sind zwingend zu überprüfen und anschließend zu unterzeichnen. Gerade bei Transportern gibt es verschiedenste Fahrzeugkonfigurationen. Diese müssen bei der Layouterstellung von uns berücksichtigt werden. Ist der Auftrag am Tag der Durchführung aufgrund von fehlerhaften Angaben des Kunden nicht umsetzbar, müssen wir dem Kunden die entstandenen Kosten in Rechnung stellen. Zusätzlich fällt ein neuer Termin für die Ersatzbeschriftung an. 


16. Produktionsdaten Benötigt der Kunde lediglich Schriftblöcke, dann reicht es, die gewünschte Schriftart und Größe mitzuteilen. Bei Grafiken oder Logos benötigt unsere Grafikabteilung fertige Daten. Diese müssen in einer der folgenden Formaten vorliegen: PDF, EPS oder AI. Das gleiche für alle notwendigen Farbwerte (CMYK). Der Kunde verpflichtet sich, keine Vorlagen zu übermitteln, die Rechte Dritter (insbesondere Urheberrecht, Namensrecht und Markenrechte) angreifen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Der Kunde stellt uns ausdrücklich von allen in diesem Zusammenhang von Dritten gegen uns geltend gemachten Ansprüchen frei. Der Freistellungsanspruch umfasst auch die Kosten einer eventuell notwendigen Rechtsverteidigung durch uns. 


17. Folienpflege - Die Folie darf in den ersten 14 Tagen nach Verklebung nicht gereinigt werden, denn dies könnte die Haftfähigkeit der Folie beeinträchtigen und zu einem vorzeitigen Ablösen führen. - Bei einer Scheibentönung dürfen die Fenster 14 Tage nach der Verklebung nicht geöffnet werden. - Die Folie ist waschstraßenfest, Bürstenwaschanlagen können jedoch die Oberfläche beschädigen. Eine Textilwäsche ist daher zu empfehlen. Verzichten Sie bewusst auf Waschprogramme mit Heißwachs, da diese ebenfalls die Oberfläche angreifen können. - Verwenden Sie bei der Reinigung und Pflege der Folie keine ätzenden oder lösemittelhaltigen Reinigungsmittel. Klebefolien, die mit unbestimmten Zusatzmitteln von Waschanlagen gereinigt werden, unterliegen nicht der Haftung der Firma Koch Folientechnik e.K.. - Glänzende Folien können und sollen regelmäßig mit speziellen Polituren behandelt werden. Diese erhöht die UV-Beständigkeit und somit die Haltbarkeit der Folie. Es dürfen zur Behandlung der Folie nur Wachse und Polituren verwendet werden, die keine Schleifmittel enthalten. Entsprechende Produkte können bei uns erworben werden. - Folien können und sollen nass gereinigt werden, denn dadurch wird verhindert, dass Staubpartikel, kleine Sandkörnchen o.ä. die Oberfläche beschädigen. - Bei der Reinigung mit Dampfstrahlern, sowie mit Vorsprühreinigern, ist ein Mindestabstand von 80cm zwischen Düse und Folienoberfläche einzuhalten. Grundsätzlich gilt, dass Überlappungen und Folienkanten stets behutsam gereinigt werden müssen, d.h. den Wasserstrahl nie direkt auf die Folienkante richten. - Verschmutzungen wie (z.B. Vogelkot, Insekten, Wintersalz, Kraftstoff, Baumharz) sind umgehend zu entfernen, da diese - genau wie beim Lack - eine starke Belastung für die Folie darstellen und diese angreifen können. - Bei matten Folierungen muss auf die Reinigung in der Waschstr. verzichtet werden. Spezielle Reiniger sind bei uns erhältlich. 


18. Nachbesserung / Gewährleistung Sollte ein Gewährleistungsfall eintreten, so vereinbaren Sie einen Begutachtungstermin in unserer Werkstatt. Kleinere Mängel können dann relativ zeitnah und nach Absprache korrigiert werden. Bei berechtigten Beanstandungen haben wir das Recht, nach unserer Wahl innerhalb einer angemessenen Frist eine Neuherstellung oder Nachbesserung vorzunehmen. Eine ohne unsere Zustimmung erfolgte Mängelbeseitigung durch Dritte entbindet uns von jeglicher Mängelhaftung. Der Kunde hat das Fahrzeug bei Abholung zu überprüfen und eventuelle Mängel –sofort– anzuzeigen. Spätere Reklamationen werden nicht akzeptiert. Bei einem später auftretenden Mangel hat die Mängelanzeige umgehend, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, schriftlich zu erfolgen. Bei begründeten Reklamationen werden Mängel sofort behoben. Da die Folie “arbeitet” und erst nach ca. 24-48 Stunden die volle Haftung erreicht, behalten wir die Fahrzeuge nach Fertigstellung mindestens einen Tag länger, um alle Kanten am nächsten Tag nochmals nachzuarbeiten und erneut zu föhnen. Kunden die es “eilig” haben und darauf verzichten, verlieren ihre Gewährleistungsansprüche. Wir raten allen Kunden sich den einen Tag noch zu gedulden, es ist im eigenen Interesse! 


19. Garantien Auf unsere Arbeit gewähren wir die gesetzliche Gewährleistung. Auf Folien drei bis zehn Jahre je nach Hersteller (XPEL,, 3M, Avery, Oracal, Suntek, Hexis). Im Falle eines Gewährleistungsanspruchs der das Material betrifft müssen wir diesen beim Hersteller geltend machen. Bei diesem Prozess bitten wir den Kunden um Geduld bei der Bearbeitungszeit. Bei anderen nicht namenhaften Herstellern, welche wir auf Kundenwunsch verkleben sollten, entfällt jeder Garantie Anspruch. 


20. Leistungshindernisse Bei höherer Gewalt (z.B. Kälte) oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse (z.B. Folien nicht lieferbar) besteht kein Anspruch auf eine Durchführung. Besteht der Auftraggeber trotz höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen auf Durchführung des Auftrags, so gibt Koch Folientechnik e.K. keinerlei Gewähr auf die Verarbeitung und Folie. Sobald das Leistungshindernis nicht mehr gegeben ist, bemüht sich Koch Folientechnik e.K. innerhalb eines angemessenen Zeitraums den Auftrag durchzuführen. Koch Folientechnik e.K. haftet in solchen Fällen nicht für entstandene Kosten. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter wird ebenfalls nicht gehaftet. 


21. Stornierung / nicht antreten Tritt der Auftraggeber ohne vorherige schriftliche Absage von seinem Auftrag zurück, so ist Koch Folientechnik e.K. berechtigt, ohne besonderen Nachweis die entstandenen Materialkosten und Ausfallzeiten als Entschädigung einzufordern bzw. einzubehalten. Bei kurzfristig abgesagten Aufträgen behalten wir uns vor, folgende Kosten in Rechnung zu stellen: • Erbrachte Designleistungen bzw. erstellte Produktionsdaten zu 100% • Produziertes Material jeweils zu 100% • Stornierung 6 - 10 Werktage vor Termin = 50% der gebuchten Montagezeit • Stornierung 5 - 0 Werktage vor Termin = 70% der gebuchten Montagezeit 


22. Datenschutz Die uns vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Verträge gespeichert und verarbeitet. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an Dritte weitergegeben. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittelung der Daten benötigen (z.B. das mit einer Lieferung beauftragte Versandunternehmen). In diesen Fällen beschränkt sich die Übermittlung der Daten auf das notwendige Minimum. Wir fertigen von unseren Arbeiten Fotos zu Werbe- & Promotion Zwecken an. Dem stimmt der Kunde mit Auftragsvergabe zu. Kfz-Kennzeichen werden auf den Fotos unkenntlich gemacht. 


23. Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug Die Rechnungsstellung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, nach Auslieferung. Das heißt im Privatkundenbereich sofort bar. Die Preise verstehen sich in brutto. Der Rechnungsbetrag ist spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Zahlungen des Auftraggebers durch Überweisung oder per Scheck gelten erst mit dem Tag der vorbehaltlosen Gutschrift auf dem Geschäftskonto von Koch Folientechnik e.K. als erfolgt. Bleiben Zahlungen ganz oder teilweise aus, hat Koch Folientechnik e.K. das Recht dem Auftraggeber 20 % der Auftragssumme als Entschädigung in Rechnung zu stellen. Kommt der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug oder wird Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, ist Koch Folientechnik e.K. unbeschadet weiterer Rechte berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen, sofern der Verzug Verpflichtungen des Auftraggebers aus diesen Vereinbarungen betrifft. Dessen ungeachtet ist Koch Folientechnik e.K. auch berechtigt, sämtliche Lieferungen und Leistungen aus noch nicht oder nicht vollständig erfüllten Verträgen mit dem Auftraggeber zurückzuhalten. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. Die Aufrechnung gegen Forderungen von Koch Folientechnik e.K. ist ausgeschlossen, sofern die Gegenforderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag ohne Zustimmung von Koch Folientechnik e.K. an Dritte zu übertragen. 


24. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. 


Oberschleißheim , 01.01.2026

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